Sozialstaat

Schulprojekt


 

Geschichte:

Die erste Säule des heutigen Sozialstaates wurde 1883 von Fürst Otto von Bismark, mit der Einführung der Krankenversicherung, aufgebaut.

1884 wurde die Unfallversicherung als soziale Leistung angefügt und 1889 wurde die gesetzliche Rentenversciherung eingeführt.

Ab 1927 kam die Arbeitslosenversicherung und 1995 die Pflegeversicherung hinzu.

 

Situation in Deutschland:

 

In Deutschland gehört das Sozialstaatsprinzip neben dem Rechtssaat-, dem Bundesstaat- und dem Demokratieprinzip zur Grundlage der Verfassungsordnung. Das Grundgesetz bestimmt:

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

– Grundgesetz: Art. 20 Abs. 1 GG

In Artikel 28 Abs. 1 Satz 1 GG steht des Weiteren:

„Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.“

– Grundgesetz: Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG

Das Sozialstaatsprinzip ist damit im Grundgesetz als Stastsziel verankert.

 

 

Mindmap zum Aufbau des Sozialstaates Deutschland:

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

In der Bundesrepublik bestimmt das Grundgesetz in Art. 20 (1): "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat". In diesem Sinne ist der Gesetzgeber verfassungsrechtlich verpflichtet, sich um einen "erträglichen Ausgleich der widerstreitenden Interessen und um die Herstellung erträglicher Lebensbedingungen für alle zu bemühen" (BverfGE 1, 97 [105]). Konkretisiert wird das Sozialstaatsprinzip durch die beiden zentralen Rechtsbegriffe der "sozialen Gerechtigkeit" und der "sozialen Sicherheit". Daneben enthält das Grundgesetz weitere hier relevante Artikel:

  • Aus Art. 1 (1), (Unantastbarkeit der Würde des Menschen) ist vom Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 1954 der Anspruch auf die Gewährung des Existenzminimums hergeleitet worden (BverfGE 1, 159).
  • Aus dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 (1) ergibt sich ein Recht auf Sozialleistungen, wenn andere in vergleichbaren Situationen Sozialleistungen erhalten. Damit ist in den vergangenen Jahren die sozial- und arbeitsrechtliche Gleichstellungspolitik von Frauen und Männern begründet worden.
  • Art. 6 (1) stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und hat daher auch für das Sozialrecht Bedeutung. So hat das Bundesverfassungsgericht 1998 der Politik ein bemerkenswertes familienpolitisches Versagen attestiert und die steuerliche Berücksichtigung der elterlichen Betreuungspflichten gefordert (BverfGE 82, 60, 86; s. dazu etwa Leisering 2004: 10 f.).

 

  Die Kernprinzipien des Sozialstaats:

Daneben existiert eine Reihe von normativen Leitprinzipien und ordnungspolitischen Ideen, die für die handelnden Akteure ebenfalls wichtige Orientierungs- und Legitimationsfunktionen haben. Sie begründen und regulieren ein komplexes Geflecht gegenseitiger Pflichten und Rechte, grenzen Kollektiv- von Individualverantwortlichkeiten ab und bilden die sozialethische Grundlage für die Umverteilungsmaßnahmen, die notwendig zu einem Wohlfahrtsstaat gehören.
Die Gestaltung der sozialen Sicherungssysteme bestimmt drei "Kernprinzipien", die die Art der Risikovorsorge und der Finanzierung regeln:

  • Versicherungsprinzip
  • Fürsorgeprinzip
  • Versorgungsprinzip

 

Quelle :

http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verhaeltnisse-eine-sozialkunde/138799/der-sozialstaat-in-der-bundesrepublik-recht-und-organisation

 

 

Wie kam es dazu, dass Deutschland ein Sozialstaat wurde?

 

Der Grund, dass der Sozialstaat so tief im Gesetz verankert ist, und zwar im Grundgesetz, ist durch die Historie von Deutschland sowie den weltweit wachsenden Geldströmen aufgrund der  Globalisierung zu erklären. Die immer feiner werdende, länderübergreifende Verflechtung des Geldflusses bewirkte eine Abhängigkeit der jeweiligen Währungen von Ländern, somit konnten Weltwirtschaftskrisen entstehen.

Das Deutsche Reich exportierte im Jahr 1913 Waren im Wert von ca. 3,75 Milliarden DM.

Das Volksvermögen des Reichs betrug ungefähr 155 Milliarden DM. Dieses Vermögen konnte nur durch den internationalen Welthandel entstehen, da Industriestaaten wie die USA auf ihre starke Währung vertrauten und ausländische Investitionen, wie zum Beispiel in Deutschland tätigten. Damals beruhte die Währung bzw. das in Umlauf gebrachte Papiergeld auf den reellen Goldvorräten des jeweiligen Landes. Durch dieses System war es möglich mit unterschiedlichen Währungen zu handeln bzw. diese zu tauschen, da der Goldpreis International festgelegt wurde. Man hatte somit immer einen realen Gegenwert für sein Papiergeld.

Während dem 1. Weltkrieg mussten die Staaten die Goldwährung aufgeben, da die Goldreserven nicht ausreichend waren um den Krieg zu finanzieren.

Das Fazit war, dass man nun Geld druckte, deutlich mehr als die jeweiligen Goldreserven wert waren. Die Folge war, dass der Wert des Geldes durch die daraus entstandende Inflation auf die Hälfte gesunken war.

Nun war eine Geldblase geschaffen, dass heißt man handelte mit Geld welches es nicht gab bzw. keinen realen Gegenwert hatte. Daraus folgend entstand im Oktober 1929 der "Große New Yorker Börsencrash". Nach diesem Börsenkrach waren viele amerikanische Banken und Investoren gezwungen, ihre Anlagen aus Europa, besonders Deutschland, abzuziehen. Der damit gehemmte Geldfluss erzeugte eine Kettenreaktion und führte unweigerlich zu der  Weltwirtschaftskrise.

Durch diese Krise gingen viele Firmen in Deutschland „pleite“, mit dem Ergebnis hoher und steigender Massenarbeitslosigkeit ab 1929/1930. Der hierdurch schon gehemmte Geldfluss wurde völlig gestoppt durch das Misstrauen der deutschen Bevölkerung in ihre Währung. Die Anleger zogen ihr Geld aus dem Kapitalmarkt ab. Dieser schlagartige, massive Entzug des Geldes führte zu direktem Liquiditätsverlust der Banken  -  die Folge war, dass die Realwirtschaft kein Geld mehr bekam (Kredite, etc) und somit Brach auch hier das System zusammen und es entstand eine stabile“ Massenarbeitslosigkeit. Im Winter 1932/33 zählte man in Deutschland 6 Millionen Arbeitslose. 

Ein weiterer Grund warum Deutschland den Weg zum Sozialstaat einschlug war der 2. Weltkrieg.

Dieses Tief vom 1. Weltkrieg infolge der Arbeitslosigkeit erleicherte es Hitler an die Macht zu kommen. Seine Reden fanden Anklang, da er Arbeit für alle versprach und Deutschlands Stellenwert in der Welt wieder herstellen wollte. Am Abend des 30. Januar 1933 hatten sich seine Bemühungen gelohnt, er wurde Reichskanzler. Deutschland erlebte mit ihm tatsächlich einen Aufschwung an Arbeit und Beschäftigung, finanziert jedoch auf „Pump“ und Inflation. Das so „gewonnene“ Geld reichte jedoch nicht um den 2. Weltkrieg zu finanzieren. Das Resultat war das immer mehr an Geld gedruckt wurde ohne reale Gegenwerte. Das Ganze endete im Untergang des deutschen Reiches mit einer vernichtenden Bilanz aus Millionen von Toten, einem völlig zerstörten Deutschland mit einer nicht mehr funktionierenden Wirtschaft,  steigender Schattenwirtschaft und dem Schwarzmarkt

Die Währungsreform war unumgänglich und wohl ein wichtiger Baustein zum Sozialstaat.

Da in Deutschland Fabriken, Betriebe sowie Verkehrswege zerstört waren fiel die Produktion auf 30% des Vorkriegsniveaus in Westdeutschland. Weitere Belastungen für Deutschland war die Trennung zwischen Ost- und Westdeutschland, hohe Reparaturzahlungen an die Siegermächte sowie das Zurückkehren der gefangenen Soldaten und der Zustrom von rund 11 Millionen Flüchtlingen. Da die Reichsmark nichts mehr Wert war, wurde das Tauschgeschäft (Ware gegen Ware) wieder das wichtigste Zahlungsmittel. Im flurierenden Schwarzmarktgeschäft standen vor allem Zigaretten als Zahlungsmittel hoch im Kurs. Dieses Systems des „von der Hand in den Mund“ Leben konnte die am Boden liegende Wirtschaft mit drastisch steigender Inflation allerdings nicht erneuern. Um eine Wirtschaft wieder aufbauen zu können musste als allseits brauchbares Tauschmittel wieder eine Geldwährung her, welche sich an der realen Wirtschaftsleistung  misst - die Einführung der Währungsreform war hierfür ein wichtiger Meilenstein. Am 18. Juli 1948 wurde bekannt gegeben, dass die Währungsreform am 20. Juli 1948 sein werde. Die Reichsmark wurde 1:1 gegen die Deutsche Mark getauscht. und war ab dem 21. Juli 1948 nicht mehr gültig. Diese kurzen Zeiträume waren bewusst gewählt worden um Spekulantentum möglichst zu verhindern.

Durch den Startschuss „40 DM“ für jeden und die gleichzeitige Verfügbarkeit von Waren begann ein Neuanfang sich entwickelnder Geldströme, Waren und Dienstleistungen, welcher durch die sogenannte Marktwirtschaft (Angebot und Nachfrage) geregelt wurde. Allerdings waren auch die Nachteile sich frei regelnder Märkte bekannt (Aufstieg und Untergang von Wirtschaftszweigen allein durch den Markt) und so wurden Möglichkeiten und Mechanismen ausgelotet, die Bevölkerung und die Wirtschaft vor solchen Marktschwankungen besser zu schützen. Auf der einen Seite war da die Bevölkerung mit dem Wunsch nach Sicherheit, auf der anderen Seite die Wirtschaft mit dem Anspruch auf freiheitliche Selbstbestimmung

Der daraus entstandene Kompromiss heißt „Soziale Marktwirtschaft“. Sie wurde von Ludwig Erhard und Alfred Müller- Amack entwickelt und 1948 eingeführt.wurde. Die Soziale Marktwirtschaft ist ein Wirtschaftsmodell, das den freien Wettbewerb schützt, die Einkommen- und Vermögensverteilung steuert und die Finanzpolitik regelt. So wollte Erhard „Wohlstand für alle“ schaffen. Durch dieses Modell hatte der Bürger eine Sicherheit wie zum Beispiel einen gerechten Lohn und die Wirtschaft ihre Freiheit für den freien Wettbewerb. Dieses Modell hob viele staatlich festgelegte Preise auf, es gilt auch noch heute, nach über 60-zig Jahren.

 

Quelle:

http://www.lerntippsammlung.de/Die-Entstehung-der-Sozialen-MArktwirtschaft-in-Deutschland.html

 

Funktionen des Sozialstaates:

Der Sozialstaat soll eingreifen, helfen und unterstützen, wenn Menschen in Notlagen geraten.


Der Sozialstaat soll soziale und ökonomische Teilhabechancen für alle Bürgerinnen und Bürger                         gewährleisten.


Der Sozialstaat soll dazu beitragen, ökonomisch und geschlechtsspezifisch bedingte Ungleichheiten und Ausgrenzungen zu beseitigen.


Der Sozialstaat muss in die Zukunft der nachwachsenden Generationen investieren.


Der Sozialstaat soll eine Kultur der gleichen Augenhöhe der Sozialpartner und der Mitbestimmung gewährleisten.

 

Quelle:

http://www.mindpicnic.de/cardbox/soziale-ungleichheit/19/

 

 

 

 

 


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